CNCA: Einrichtung von Zertifizierungsstellen f?r Energiemanagementsysteme
In der gemeinsamen Mitteilung Nr. 21/2014 der Certification and Accreditation Administration of the People’s Republic of China (CNCA) und der Staatlichen Kommission für Entwicklung und Reform informieren die beiden Einrichtungen über die zukünftigen Antrags- und Genehmigungsverfahren für Zertifizierungsstellen für Energiemanagementsysteme. Die Mitteilung mit dem Titel „Gemeinsame Verkündung der Zertifizierungsbestimmungen für Energiemanagementsysteme“ richtet sich in erster Linie an alle Zertifizierungsorganisationen, den China National Accreditation Service for Conformity Assessment (CNAS) und die China Certification and Accreditation Association (CCAA) und informiert über die Arbeitsweise der CNCA bei Anträgen auf Einrichtung einer Zertifizierungsstelle für Energiemanagementsysteme und die Zuständigkeiten der verschiedenen Institutionen. Die Kerninhalte der Mitteilung sind im Folgenden zusammengefasst:
1) Genehmigungsgrundlage
Die Antragsverfahren und Prüfvorgänge für Zertifizierungsstellen für Energiemanagementsysteme werden basierend auf den Grundlagen der Öffentlichkeit, Gerechtigkeit und Objektivität durchgeführt und stehen allen Zertifizierungsstellen offen. Grundlage für die Genehmigung der Anträge sind die Kriterien, die in den durch die CNCA und die Staatliche Kommission für Entwicklung und Reform gemeinsam herausgegebenen „Zertifizierungsbestimmungen für Energiemanagementsysteme“ näher definiert werden.
2) Anforderungen an Zertifizierungsstellen, die Zertifizierungen für Energiemanagementsysteme anbieten wollen
Die Bedingungen und Anforderungen für den Antrag der Anerkennung als Zertifizierungsstelle für Energiemanagementsysteme werden detailliert in Abschnitt 4 der „Zertifizierungsbestimmungen für Energiemanagementsysteme“ beschrieben.
3) Umwandlung von Zertifizierungsstellen aus dem Pilotprojekt zu regulären Qualifikationen
Die 37 Normungsorganisationen, die am Pilotprojekt der Zertifizierung von Energiemanagementsystemen teilgenommen haben, können bis Ende Juni 2014 einen Antrag auf Umwandlung beim CNCA einreichen. Wenn sie den Bedingungen und Anforderungen an Zertifizierungsstellen in den „Zertifizierungsbestimmungen für Energiemanagementsysteme“ entsprechen, kann die Zertifizierungsgenehmigung aus dem Pilotprojekt in eine reguläre Zertifizierungsgenehmigung umgewandelt werden. Dafür ist eine erneute Prüfung durch die CNCA notwendig. Wenn Zertifizierungsstellen gemäß dieser Prüfung nicht den Anforderungen entsprechen oder diese die „Zertifizierungsbestimmungen für Energiemanagementsysteme“ bislang nicht effektiv umgesetzt haben, wird diesen Antragstellern die Umwandlung der Qualifikation nicht genehmigt.
Das Pilotprojekt der Zertifizierung von Energiemanagementsystemen wird zum 31.10.2014 enden. Die Organisationen, welche an diesem Pilotprojekt teilnehmen und bis zum Ende dieser Frist keine Genehmigung zur Umwandlung erhalten haben, dürfen ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Zertifizierungsvorgänge für Energiemanagementsysteme mehr vornehmen.
4) Sonstige Anforderungen
1. Die erneute Überprüfung auf Übereinstimmung mit den Anforderungen für Zertifizierungsstellen für Energiemanagementsysteme muss über ein Überprüfungs- und Auditsystem erfolgen und den „Anforderungen für Energiemanagementsysteme“ (GB/F 23331), den „Anforderungen an Zertifizierungen für Energiemanagementsysteme für Unternehmen des Bereichs XXX“ (RB/TXXX) (Beispiel: „Anforderungen an Zertifizierungen für Energiemanagementsysteme für Unternehmen des Bereichs Stahlverarbeitung“ RB/T103) und den Anforderungen in den „Zertifizierungsbestimmungen für Energiemanagementsysteme“ hinsichtlich der Überprüfung von Organisationen, die bereits für die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen zugelassen waren, entsprechen.
2. Die China Certification and Accreditation Association (CCAA) wird gemäß den Anforderungen in den „Zertifizierungsbestimmungen für Energiemanagementsysteme“ die „Eintragungsvorschriften für Prüfer für Energiemanagementsysteme“ und alle damit verbundenen Unterlagen überarbeiten und damit die Aufgaben zur fachlichen Eintragung von Prüfern für Energiemanagementsysteme übernehmen.
3. Der China National Accreditation Service for Conformity Assessment (CNAS) wird gemäß den Anforderungen in den „Zertifizierungsbestimmungen für Energiemanagementsysteme“ die „Anerkennungsanforderungen für Zertifizierungsstellen für Energiemanagementsysteme“ überarbeiten und damit die Aufgaben zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen für Energiemanagementsysteme übernehmen.
Antragsformulare können auf der Website der CNCA (www.cnca.gov.cn) abgerufen werden, unter Sekretariat, Projekte Verwaltungsbefugnisse, Genehmigung der Einrichtung von Zertifizierungsstellen.
Anlage
Anforderungen für eine Tätigkeit in der Zertifizierung von Energiemanagementsystemen (EnMS) und für den Antrag notwendige Unterlagen
1) Grundlage der Zertifizierung
Grundlage sind die nationale Norm „Anforderungen für Energiemanagementsysteme“ (GB/F 23331) und die Branchennorm für die Zertifizierungsbranche „Anforderungen an Zertifizierungen für Energiemanagementsysteme für Unternehmen des Bereichs XXX“ (RB/TXXX) (Beispiel: „Anforderungen an Zertifizierungen für Energiemanagementsysteme für Unternehmen des Bereichs Stahlverarbeitung“ RB/T103).
2) Anforderungen an die Geschäftstätigkeit
1. Der Antragsteller verfügt über eine Genehmigung der CNCA und mindestens 3 Jahre Erfahrung auf dem Bereich der Zertifizierung von Managementsystemen.
2. Der Antragsteller verfügt über Kenntnisse der chinesischen Gesetze, Richtlinien, Strategien und Normen auf dem Bereich der Energieeinsparung.
3. Der Antragsteller beschäftigt mindestens 10 staatlich anerkannte Spezialisten für die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
3.1. Vollzeit in Festanstellung bei der Zertifizierungsstelle beschäftigt
3.2. Verfügt über Fachabschluss in Energietechnologie oder Management und Arbeitserfahrung
3.3. Verfügt über Anerkennung der CCAA als anerkannter Spezialist für die Prüfung von EnMS
3.4. Keine Verstöße gegen Zertifizierungsbestimmungen in den letzten zwei Jahren
4. Die antragstellende Einrichtung darf im letzten Jahr keine Verstöße gegen Bestimmungen der Zertifizierung gehabt haben.
5. Die Qualifikationen auf dem Bereich der Zertifizierung von Managementsystemen muss den Anforderungen der nationalen Norm GB/T27021, „Konformitätsbestimmung – Anforderungen für Institutionen, die Prüfungen und Zertifizierungen ausführen“, entsprechen, innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung dürfen bei Zertifizierungsprozessen keine schweren Abweichungen von dieser Norm aufgetreten sein.
6. Die antragstellende Einrichtung muss über ein internes System der Zuständigkeiten, Aufsichtsstrukturen und Befugnisse verfügen, welches die verschiedenen Prozessschritte der Auftragsannahme, Schulungen (einschließlich wertsteigernder Dienstleistungen), Prüfung und Zertifikatserstellung trennt und aufteilt.
7. Sonstige Anforderungen, die in den Bestimmungen der CNCA und der Staatlichen Kommission für Entwicklung und Reform festgelegt werden.
3) Unterlagen für die Antragstellung
1. Allgemeine grundlegende Unterlagen (Als separates Dokument)
1.1. Antrag der Zertifizierungsstelle (Format siehe Anlage 1)
1.2. Kopien des Gewerbescheins, der Betriebserlaubnis des Unternehmens als juristische Person und der Unternehmenssatzung
1.3. Kopie der Zulassung als Zertifikationsstelle
1.4. Muster der EnMS-Zertifikate, die ausgestellt werden sollen
1.5. Letzter erstellter Bericht einer Managementsystemprüfung
1.6. Letzte zwei Zertifizierungsberichte der Zertifizierungsstelle, die an Managementsystemen eines Antragstellers vorgenommen wurden
(wenn dem Antragsteller von mehreren Zertifizierungsstellen Zertifikate ausgestellt wurden, müssen die Berichte aller Zertifizierungsstellen enthalten sein)
2. Unterlagen zum Personal (Als separates Dokument)
2.1. Liste der Prüfungsspezialisten, umfassend mindestens 10 vollzeitbeschäftigte Personen mit staatlicher Anerkennung als Prüfungsspezialist für EnMS
2.2. Nachweisunterlagen der vollzeitbeschäftigten Zertifikationsspezialisten (für jeden Spezialisten einzeln aufgelistet)
2.2.1. Kopie des Personalausweises für jeden aufgelisteten vollzeitbeschäftigten Zertifikationsspezialisten
(für Mitarbeiter, die nicht die chinesische Staatsangehörigkeit haben, Kopie der Arbeitserlaubnis)
2.2.2. Kopie der Unterlagen der Registrierung bei der CCAA für jeden vollzeitbeschäftigten Zertifikationsspezialisten
2.2.3. Unterschriebene Erklärung der Vollzeittätigkeit für jeden vollzeitbeschäftigten Zertifikationsspezialisten, im Original
2.2.4. Mit den vollzeitbeschäftigten Zertifikationsspezialisten unterzeichneter Arbeitsvertrag (Arbeitsvertrag muss dem Muster des lokalen Amtes für Arbeit und
Soziales entsprechen) / Dienstvertrag (verwendet für vollzeitbeschäftigte Zertifikationsspezialisten in Rente oder Vorruhestand)
2.2.5. Für jeden vollzeitbeschäftigten Zertifikationsspezialisten Unterlagen zur Sozialversicherung, Rentenbescheinigung, letzte Abteilung vor dem Eintritt in den
Ruhestand oder durch die Personalabteilung bestätigte Bescheinigung
3. Qualitätshandbuch und Ablaufunterlagen zur EnMS-Zertifizierung (Als separates Dokument)
4. Anlagen
4.1. Antrag für Zertifizierungsstellen
4.2. Liste der vollzeitbeschäftigten Zertifizierungsspezialisten
4.3. Erklärung der vollzeitbeschäftigten Zertifizierungsspezialisten
(Quelle: CNCA)