CNCA: Neue Durchf?hrungsbestimmungen f?r verpflichtende Produktzertifizierung

Zum Fortschritt der Reform sind regelmäßige, systematische Überarbeitungen der Bestimmungen für verpflichtende Produktzertifizierungen notwendig. Die Certification and Accreditation Administration of the People’s Republic of China (CNCA) nimmt diese Optimierung der konkreten Umsetzungsbestimmungen für verpflichtende Produktzertifizierung gemäß den relevanten Gesetzesbestimmungen und Vorschriften vor und lässt dabei konkrete Erfahrungen aus Pilotprojekten einfließen. Die konkreten überarbeiteten und optimierten Umsetzungsbestimmungen für die verpflichtende Produktzertifizierung (im Folgenden „neue Bestimmungen“) werden ab dem 1. September 2014 offiziell in Kraft treten.

Alle betroffenen Zertifizierungsorganisationen müssen nun neue Ausführungsbestimmungen für die Produktzertifizierung entwickeln, welche den neuen Bestimmungen und den in den Durchführungsvorschriften für die verpflichtende Produktzertifizierung bekanntgegebenen Anforderungen entsprechen. Damit entsprechende Zertifizierungen auf dem jeweiligen Bereich weiter vorgenommen werden dürfen, müssen diese Ausführungsbestimmungen für die Produktzertifizierung bis zum 1. September 2014 bei der Aufsichtsabteilung für Zertifizierungen der CNCA hinterlegt worden sein. Nachdem die neuen Bestimmungen in Kraft getreten sind, müssen alle neu eingehenden Anträge auf Zertifizierung von der jeweiligen Organisation gemäß den neuen Arbeitsabläufen bearbeitet werden; Urkunden für verpflichtende Produktzertifizierungen, die vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ausgestellt wurden, können weiterhin verwendet werden. Das bedeutet, der Austausch der Produktzertifizierungen wird zu dem Zeitpunkt vorgenommen, wenn die alten Produktzertifizierungen auslaufen oder sich die zugrundeliegenden Normen oder die Produktspezifikationen ändern und daher ohnehin eine neue Zertifizierung erlangt werden müsste.

Durch technologische Entwicklung, das Erscheinen neuer Produkte und die ständige Optimierung der zugrundeliegenden Normen werden der Liste der Produkte, welche eine verpflichtende Zertifizierung erfordern, ständig neue Produkte hinzugefügt. Unter der aktuellen Überarbeitung werden die folgenden Produkte hinzugefügt:

1. In die Kategorie „Leuchtelektronik – Vorschaltgeräte“ wurden die beiden Produkte „Hochfeste Vorschaltgeräte für Gasentladungslampen“ und „Elektronische Steuerung für Gleichstrom und Wechselstrom bei LED-Modulen“ aufgenommen.

2. In die Kategorie „Niederspannung-Elektrogeräte – Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen“ wurde das Produkt „Steckbare Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen für die Heimnutzung (SRCD)“ aufgenommen, in die Kategorie „Niederspannung-Elektrogeräte – Leitungsschutzschalter“ wurden die beiden Produkte „Fehlerstromschutzschalter Klasse B für die Heimnutzung (RCCB Klasse B und RCBO Klasse B)“ und „Selektive Leitungsschutzschalter für die Heimnutzung (SMCB)“ aufgenommen.

3. In die Kategorie „Drähte und Kabel“ wurden „Produkte mit Produktspezifikationen gemäß Patent JB/T8735.2-2011, JB/T8734.2 bis .6-2012“ hinzugefügt.

Die entsprechenden Zertifizierungsorganisationen müssen für diese neu hinzugefügten Produkte bei den jeweiligen Herstellern Informationsarbeit leisten, um diese auf die zukünftig notwendige Zertifizierung hinzuweisen. Die Zertifizierungspflicht dieser neu hinzugefügten Produkte beginnt ab dem 1. September 2015, ohne gültige Zertifizierung dürfen die Produkte dann nicht weiter ausgeliefert, verkauft, importiert oder in sonstige Geschäftstätigkeiten involviert werden.

(Quelle: Mitteilung Nr. 23/2014 CNCA)